GPSR – Die Produktsicherheitsverordnung 2024: Was Händler wissen und umsetzen müssen!

12. November 2024

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Darüber schreiben wir

Die neue Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation, GPSR) tritt am 13. Dezember 2024 in Kraft und stellt eine der umfassendsten Änderungen für den Onlinehandel seit Jahren dar. Sie bringt neue Anforderungen an Sicherheits- und Informationspflichten und fordert Unternehmen auf, ihre Produktsicherheitssysteme zu überarbeiten. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich rechtzeitig auf die GPSR vorbereiten – und geben praktische Schritte für die Umsetzung mit JTL-Shop, um Strafen zu vermeiden und gleichzeitig Vertrauen bei Ihren Kunden aufzubauen.

Worum geht es bei der GPSR?

Die GPSR ersetzt die bisherige Produktsicherheitsrichtlinie (2001/95/EG) und zielt darauf ab, ein einheitliches und hohes Sicherheitsniveau für alle Verbraucherprodukte zu gewährleisten. Für Onlinehändler bedeutet das insbesondere verschärfte Anforderungen an Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und Risikobewertungen. Die Regelungen greifen nicht nur für neue, sondern auch für gebrauchte und wiederaufbereitete Produkte​.

IT-Recht-Kanzlei spezifiziert den Geltungsbereich wie folgt:

Allerdings wird die EU-Produktsicherheitsverordnung ab 13. Dezember 2024 nur für solche Produkte gelten, die ab diesem Datum in der EU erstmalig in Verkehr gebracht werden. Wir verstehen diese Vorschrift so, dass jedenfalls Produkte, die bereits bis einschließlich 12. Dezember 2024 in der EU erstmalig in Verkehr gebracht worden sind, auch nach diesem Datum ohne Beachtung der GPSR-Kennzeichnungspflichten angeboten und verkauft werden dürfen.

Die wichtigsten Anforderungen an Händler und Hersteller

Kennzeichnungspflicht: Jede Verkaufsseite muss nun detaillierte Informationen über Produktdetails, Hersteller und mögliche Risiken bereitstellen.

Rückverfolgbarkeit: Händler sind verpflichtet, Produkte in der Lieferkette zu dokumentieren und in der Lage zu sein, diese bei Bedarf aus dem Verkehr zu ziehen.

Verantwortliche EU-Person: Händler müssen eine verantwortliche Person innerhalb der EU benennen, die für die Produktsicherheit verantwortlich ist und als Anlaufstelle für Rückfragen dient​.

5 Schritte zur GPSR-Konformität

  1. Überprüfung der Produkte auf Sicherheit
  2. Anpassung der Produktkennzeichnungen
  3. Implementierung eines Rückverfolgbarkeitssystems
  4. Ernennung einer verantwortlichen EU-Person
  5. Schulung der Mitarbeiter auf neue Standards

JTL-Lösungen für eine einfache GPSR-Konformität

JTL bietet eine maßgeschneiderte Unterstützung für Händler, die ihre Shops an die neuen GPSR-Anforderungen anpassen müssen. Mit dem GPSR-Plugin für den JTL-Shop 5 können Händler bereits heute die geforderten Produktinformationen rechtssicher integrieren und sicherstellen, dass alle Pflichtangaben im Fernabsatz erfüllt sind. Darüber hinaus plant JTL, die neuen Anforderungen direkt in die JTL-Wawi zu integrieren, sodass Händler noch vor dem 13. Dezember auf eine vollständig konforme Lösung zugreifen können. Es wird demnächst ein Update für die JTL-Wawi im Zusammenhang mit der GPSR erwartet. Da das Plugin von JTL nicht bei allen Templates funktioniert, nutzen wir derzeit andere Lösungen.

Welche Möglichkeiten zur GPSR-konformen Datenpflege gibt es bei JTL bisher?

  1. Die Produktinformationen können am Artikel hinterlegt werden. Entweder als Attribut, als Keywords oder zwischen Trennzeichen. ABER: Bedenken Sie dabei, dass das sehr zeitaufwendig ist, vor allem, wenn sich bei einem Hersteller Kontaktdaten ändern. Zudem kann es sein, dass Sie alle dieser Funktionsattribute dann wieder zurückbauen müssen, sobald JTL eine neue Funktion für das Feld „Hersteller“ veröffentlicht.
  2. Sie können die geforderten Informationen am Feld „Hersteller“ in der Beschreibung hinterlegen. Diese Herstellerbeschreibung wird an jedem Artikel ausgegeben. Dadurch wird der Text in deinem Shop unter Umständen immens lang. Ebenso kann Duplicate Content bei Herstellerbeschreibungen nicht ausgeschlossen werden, was SEO-technische Auswirkungen auf das Ranking haben kann.
  3. Über das Plugin „Dropper“ können Sie die Informationen ebenso einbinden. Diese Variante ist relativ einfach und flexibel erweiterbar – sofern Ihr Template die Einbindung unterstützt.

Bleiben Sie durch unseren Newsletter informiert und wir finden eine individuelle Lösung für Ihren Online-Shop, um Ihre GPSR-Konformität sicherzustellen und alle neuen Anforderungen im E-Commerce-Bereich einfach und effizient umzusetzen.

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